1. Allgemeines

1.1.  Die Leistungen und Angebote von Sommertraining erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Durch die Anmeldung bzw. Beauftragung einer Leistung erkennt der Hundehalter, hier „Kunde“ genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

1.1. Sommertraining wird durch die Inhaberin Nina Müller-Sommer vertreten.

  1. Teilnahmebedingungen

2.1. Es können ausschließlich Hunde am Training teilnehmen, die über einen vollen (Welpen über einen altersgemäßen) Impfschutz verfügen. Der Impfpass des Hundes ist Sommertraining während des ersten Termins unaufgefordert vorzulegen. Außerdem kann Sommertraining den Kunden jederzeit zur Einsicht des Impfpasses auffordern.

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur mit einem gesunden, ansteckungsfreien Hund, welcher den Anforderungen des Trainings gewachsen ist, am Unterricht teilzunehmen.

2.3. Akute oder chronische Erkrankungen des Hundes sind Sommertraining vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, eventuelle Verhaltensänderungen des Hundes gegenüber Sommertraining unverzüglich mitzuteilen.

2.4. Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

2.5. Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache am Training teilnehmen. Der Kunde verpflichtet sich, Sommertraining unaufgefordert vor Trainingsbeginn über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Der Kunde trägt dann die Verantwortung für eine eventuelle Deckung und dadurch entstehende Kosten.

2.6. Sommertraining behält sich vor, das Training während der laufenden Trainingsstunde abzubrechen, wenn sich der Hund als für das Training ungeeignet erweist, insbesondere nicht über die notwendigen körperlichen und charakterlichen Grundvoraussetzungen verfügt. Die Kursgebühr für die insoweit angebrochene Trainerstunde wird nicht erstattet. Es werden jedoch zu viel gezahlte Kursgebühren für zukünftige Trainerstunden erstattet, mit der Maßgabe dass Sommertraining im Gegenzug von der Verpflichtung zur Leistung frei wird.

2.7. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Trainingstermins muss mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn durch den Kunden erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät, dann kann die Trainingsstunde in vollem Umfang berechnet werden.

2.8. In dringenden Fällen behält Sommertraining sich vor das vereinbarte Training abzusagen. Der Unterricht wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

2.9. Sommertraining gibt keine Erfolgsgarantie, da die Wirkung auch von dem Kunden abhängig ist.

  1. Haftungsausschluss

3.1. Während des Trainings bleibt der Kunde, im Sinne von § 833 und §834 BGB, verantwortlich für seinen Hund.

3.2. Sommertraining übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten Übungen entstehen, es sei denn diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sowohl für die teilnehmenden Hunde als auch für deren Halter.

3.3. Sommertraining übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Hunde verursacht werden, es sei denn diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sommertraining.  Alle Begleitpersonen sind durch die Kunden auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Trainingsteilnahme erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko, im Übrigen gelten die Abs. 1 und 2.

3.4. Der Kunde trägt grundsätzlich die Verantwortung für eine planwidrige  „Ableinung“ seines Hundes, es sei denn Sommertraining hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig versursacht.

3.5. Die Teilnahme an dem Kurs kann von der Vorlage eines Nachweises über die Hundehaftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. Jeder Kunde ist verpflichtet bei Kursbeginn unaufgefordert die Versicherung nachzuweisen. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die daraus entstehen, dass der teilnehmende Hund, entgegen der Zusage des Kunden a.) Nichtversichert ist oder b.) unterversichert ist.

  1. Urheberrecht und Datenschutz

4.1. Sämtliche von Sommertraining erstellen Unterlagen wie Trainingspläne, Hausaufgaben, Übungsanleitungen, Checklisten etc. sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen weder vervielfältigt noch verbreitet werden.

4.2. Sämtliche Fotos und Videos, die während des Trainings vom Kunden oder Sommertraining erstellt werden, dienen ausschließlich Trainingszwecken und werden elektronisch gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

4.3. Eine Veröffentlichung sämtlicher Fotos und Videos, die im Zusammenhang mit dem Training erstellt wurden ist nur nach vorheriger Abspreche erlaubt und muss von Sommertraining schriftlich genehmigt werden.

  1. Kosten und Bezahlung

5.1. Alle Trainingsstunden werden am Ende bar bezahlt oder im Vorfeld an Sommertraining überwiesen. Hierbei ist zu beachten, dass der Zahlungseingang vor Beginn des Trainings erfolgen muss.

5.2. Die oben genannten Zahlungsbedingungen gelten ebenfalls für die angebotenen 5er und 10er Karten.

  1. Sonstiges

6.1. Als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG weist Sommertraining in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.

6.2. Alle Angebote sind freibleibend, Irrtümer und Fehler vorbehalten.

6.3. Gerichtsstand ist Hamburg.

6.4. Sommertraining behält sich Änderungen der AGB vor.

6.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der restlichen Bestandteile.

(Stand: April 2019)